Verordnung des BAFU über phytosanitäre Massnahmen für den Wald (916.202.2)
Verordnung des BAFU über phytosanitäre Massnahmen für den Wald
- Verordnung des BAFU über phytosanitäre Massnahmen für den Wald
- Art. 1 Entsprechung von Ausdrücken und anwendbares Recht
- Art. 2 Vorübergehende Aufhebung des Einfuhrverbots
- Art. 2 a ³ Als gleichwertig anerkannte spezifische Voraussetzungen für die Einfuhr
- Art. 3 ⁵ Massnahmen gegen potenzielle Quarantäneorganismen
- Art. 4 ⁶ Besondere Massnahmen bei erhöhtem phytosanitärem Risiko
- Art. 5 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁸
- Entsprechung von Ausdrücken und anwendbares Recht
- 1 Entsprechung von Ausdrücken
- 2 Anwendbares Recht
- Anhang 2 ¹⁰
- Vorübergehend vom Einfuhrverbot ausgenommene Waren, Einfuhrbedingungen und Dauer der Aufhebung des Einfuhrverbots
- 1 Auf natürliche oder künstliche Weise kleinwüchsig gehaltene Pflanzen von Chamaecyparis Spach, Juniperus L. und Pinus L. mit Ursprung in der Republik Korea
- 1.1 Vorübergehende Ausnahme vom Einfuhrverbot
- 1.2 Anmeldung von Einfuhrsendungen
- 1.3 Dauer der Aufhebung des Einfuhrverbots
- 1.4 Besondere Bestimmung
- 2 Auf natürliche oder künstliche Weise kleinwüchsig gehaltene Pflanzen von Chamaecyparis Spach, Juniperus L. und Pinus L. mit Ursprung in Japan
- 2.1 Vorübergehende Ausnahme vom Einfuhrverbot
- 2.2 Anmeldung von Einfuhrsendungen
- 2.3 Dauer der Aufhebung des Einfuhrverbots
- 2.4 Besondere Bestimmung
- Anhang 2a ¹⁴
- Waren, für deren Einfuhr aus Drittländern als gleichwertig anerkannte spezifische Voraussetzungen gelten
- 1 und 2 …
- 3 Eichenholz ( Quercus L.), das seine natürliche Oberflächenrundung mitsamt Rinde behalten hat, mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
- 3.1 Als gleichwertig anerkannte spezifische Voraussetzungen
- 3.2 Anmeldung von Einfuhrsendungen
- 3.3 Geltungsdauer der als gleichwertig anerkannten spezifischen Voraussetzungen
- 3.4 Besondere Bestimmung
- Anhang 3 ¹⁷
- Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von potenziellen Quarantäneorganismen
- 1 …
- 2 …
- Anhang 4 ¹⁸
- Besondere Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen nach Anhang 1 PGesV‑WBF-UVEK bei erhöhtem phytosanitärem Risiko
- 1 Waren mit Holzverpackungsmaterial aus Drittländern
- 1.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 1.2 Besondere Bestimmungen
- 2 Anoplophora chinensis (Forster)
- 2.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 2.2 Besondere Bestimmungen
- 3 Bursaphelenchus xylophilus (Steiner et Buhrer) Nickle et al.
- 3.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 3.2 Besondere Bestimmungen
- 4 Anoplophora glabripennis (Motschulsky)
- 4.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 4.2 Besondere Bestimmungen
- 5 Fusarium circinatum Nirenberg & O’Donnell
- 5.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 5.2 Besondere Bestimmungen
- 6 Agrilus planipennis Fairmaire
- 6.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 6.2 Besondere Bestimmungen