Neufassung der Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen
Neufassung der Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen
- Neufassung der Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen
- Neufassung der Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen
- Richtlinie zur Zusammenarbeit mit Elterngremien in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadtgemeinde Bremen
- 1.
- Allgemeines
- § 13 des Bremischen Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetzes (BremKTG)
- § 13 Absatz 3 BremKTG
- § 18 Absatz 5 BremKTG
- § 13 Absatz 4 Satz 2 BremKTG
- 2.
- Elternbeirat und dessen Sprecher oder Sprecherin
- 3.
- Gesamtelternvertretung (Gesamtelternbeirat - GEB) und deren Vorstand
- 4.
- Arbeitsgemeinschaft der Gesamtelternvertretungen bzw. Gesamtelternbeiräte (Zentralelternvertretung - ZEV) und deren Vorstand
- 5.
- Nachwahlen und Abwahlen
- 6.
- Geschäftsordnungen
- 7.
- Informationswege und Sachmittel, Behördenbeauftragte(r)
- 8.
- Inkrafttreten