Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviä... (916.443.102.1)
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Nordirland 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
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