Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an d... (142.311.23)
Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen
- Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- Art. 3 Zutritt zu den Zentren des Bundes und den Unterkünften an den Flughäfen
- Art. 4 ⁴ Durchsuchung und Abnahme von Gegenständen
- Art. 5 Unterbringung und Betreuung
- Art. 6 Anforderungen an Dienstleistungserbringer in den Bereichen Betreuung und Sicherheit
- Art. 7 Austausch mit Akteuren der Zivilgesellschaft
- Art. 8 Zugang zur Gesundheitsversorgung
- Art. 9 Zugang zum Grundschulunterricht
- Art. 10 Beschäftigungsprogramme
- Art. 11 Vereinbarung über ein Beschäftigungsprogramm
- Art. 12 Taschengeld
- Art. 13 Kommunikationsmittel
- Art. 14 Information zur Beratung und Rechtsvertretung
- 2. Abschnitt: Zentren des Bundes
- Art. 15 Erstaufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen
- Art. 16 Besuchsrecht in den Zentren des Bundes
- Art. 17 Ausgangsmodalitäten
- 3. Abschnitt: Unterkünfte an den Flughäfen
- Art. 18 Erstaufnahme und Betreuung von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen
- Art. 19 Aufenthalt in der Transitzone des Flughafens und Spaziergang im Freien
- Art. 20 Besuchsrecht an den Flughäfen
- 4. Abschnitt: Pflichten der Asylsuchenden und Schutzbedürftigen
- Art. 21 Einhaltung der Hausordnung
- Art. 22 Hausarbeiten
- Art. 23 Anwesenheitspflicht
- 5. Abschnitt: Disziplinarmassnahmen und Verfahren
- Art. 24 Voraussetzungen
- Art. 25 Disziplinarmassnahmen
- Art. 26 Anordnung der Massnahmen
- Art. 27 Disziplinarbehörde
- Art. 28 Beschwerde
- Art. 29 Verfahren und Fristen für die Disziplinarbeschwerde
- 5 a . Abschnitt: ⁹ Vorübergehende Festhaltung zur Abwendung unmittelbarer Gefahr
- Art. 29 a
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 30 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 31 Inkrafttreten