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Verordnung über die Führung der Dienstaufsicht über die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und über die Festsetzung der Zahl und die Berufung der Sozialrichter und Landessozialrichter Vom 25. Jun...

DE - Landesrecht Bayern
Verordnung über die Führung der Dienstaufsicht über die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und über die Festsetzung der Zahl und die Berufung der Sozialrichter und Landessozialrichter Vom 25. Juni 1965 (BayRS IV S. 561) BayRS 33-4-A (§§ 1–4)

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