Monitoring Gesetzessammlung

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DE - Landesrecht Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung über die Bestimmung der zuständigen Stellen nach dem Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht Vom 3. Juni 1975

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