Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ¹⁰
- Art. 2 a ¹¹ Rüstungsgüter
- Art. 3 ²²
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ⁴⁵ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 ⁶⁸ Bewilligungsverfahren
- Art. 8 ⁷⁰ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ⁸¹ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁹⁰ Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ¹⁰¹
- Art. 10 a ¹⁰⁵ Güter zur Fertigstellung von Flüssigerdgas- und Rohöl-Projekten ¹⁰⁶
- Art. 11 ¹⁰⁹ Güter und Software für den Energiesektor ¹¹⁰
- Art. 11 a ¹¹⁸ Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ¹⁴³
- Art. 12 a ¹⁴⁴ Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b ¹⁴⁶ Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 12 c ¹⁵⁰ Bewilligungspflicht für den Verkauf von Tankschiffen
- Art. 12 d ¹⁵¹ Verbote im Zusammenhang mit bestimmten Schiffen
- Art. 12 e ¹⁵³ Kauf und Einfuhr von Flüssigerdgas
- Art. 12 f ¹⁵⁵ Weiterverladung von Flüssigerdgas
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ¹⁵⁸ Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ¹⁶² Luxusgüter
- Art. 14 c ¹⁶⁹ Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ¹⁸⁰ Gold sowie Gold enthaltende Erzeugnisse ¹⁸¹
- Art. 14 e ¹⁸³ Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- Art. 14 e bis ¹⁸⁸ Kulturgüter aus der Ukraine
- Art. 14 f ¹⁸⁹ Pflicht zum vertraglichen Verbot der Wiederausfuhr von Gütern ¹⁹⁰
- Art. 14 g ¹⁹³ Pflicht zum vertraglichen Verbot der Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums und Geschäftsgeheimnissen
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ²³⁶ Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ²⁴³ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ²⁵² Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ²⁵⁵
- Art. 24 ²⁵⁸ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ²⁶² Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 24 a bis ²⁷⁶ Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit den Erdgas‑Pipelines Nord Stream und Nord Stream 2
- Art. 24 b ²⁷⁷ Verbot von Transaktionen mit Klägern russischer Schiedsverfahren
- Art. 24 c ²⁷⁸ Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit Krypto‑Dienstleistungen
- Art. 24 d ²⁸⁰ Verbot von Transaktionen mit Häfen, Schleusen und Flughäfen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 ²⁸⁴ Verbot von Transaktionen und Kofinanzierungen mit dem Russian Direct Investment Fund
- Art. 27 ²⁸⁵ Verbot von Transaktionen mit bestimmten Banken
- Art. 27 a ²⁸⁶ Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ²⁸⁸ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ²⁸⁹ Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ²⁹¹ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c ²⁹⁸ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ³⁰⁵ Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ³¹⁰ Verbote betreffend Dienstleistungen und Software ³¹¹
- Art. 28 f ³⁴⁰ Verbot betreffend die Einflussnahme in kritischen Infrastrukturen
- Art. 28 g ³⁴¹ Verbot der Annahme von Zuwendungen der russischen Regierung
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ³⁴³ Luftverkehr
- Art. 29 b ³⁵⁶ Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ³⁵⁷ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 29 d ³⁶² Verbote im Zusammenhang mit bestimmten Entscheidungen russischer Gerichte
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 4 a . Abschnitt: ³⁷⁰ Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation
- Art. 30 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
- Art. 30 b ³⁷⁷ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 30 c Ausnahmen von den Verboten betreffend Dienstleistungen und Software ³⁷⁸
- Art. 30 c bis ³⁸³ Ausnahmen vom Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 30 c ter ³⁸⁴ Ausnahmen vom Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 30 c quater ³⁸⁵ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen und Kofinanzierungen mit dem Russian Direct Investment Fund
- Art. 30 c quinquies ³⁸⁶ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit bestimmten Banken
- 4 b . Abschnitt: ³⁸⁷ Ausnahmebewilligungen für Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kaspischen Pipeline-Konsortium
- Art. 30 d
- 4 c . Abschnitt: ³⁸⁸ Ausnahmen von Verboten aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs
- Art. 30 e
- 4 d . Abschnitt: ³⁸⁹ Schadenersatz und Schutz für Schweizer Personen und Organisationen
- Art. 30 f
- 4 e . Abschnitt: ³⁹⁸ Bestimmungen im Zusammenhang mit Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten
- Art. 30 g Keine Anerkennung und keine Vollstreckung von Urteilen und Sanktionen sowie Ablehnung von Rechtshilfegesuchen
- Art. 30 h Schadenersatzanspruch der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 31 a ⁴⁰⁵ Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ⁴⁰⁸ Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁴⁵⁰
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ⁴⁵¹
- Anhang 2 ⁴⁵²
- Endempfänger, die Restriktionen unterliegen ⁴⁵³
- Anhang 3 ⁴⁵⁴
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die zwischen dem 25. Januar 2023 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 4. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ⁴⁵⁶
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ⁴⁵⁷
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 5a ⁴⁵⁸
- Software für den Energiesektor
- Anhang 6 ⁴⁵⁹
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ⁴⁶⁰
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ⁴⁶¹
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁴⁶²
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁶³
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁶⁴
- Anhang 11 ⁴⁶⁵
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁶⁶
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁶⁷
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁶⁸
- Anhang 14 ⁴⁶⁹
- Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ⁴⁷⁰
- Anhang 14a ⁴⁷¹
- Banken, Unternehmen und Organisationen, die dem Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ⁴⁷²
- Anhang 15 ⁴⁷³
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ⁴⁷⁴
- Anhang 15a ⁴⁷⁵
- Kläger russischer Schiedsverfahren, die Transaktionsverboten unterliegen
- Anhang 15b ⁴⁷⁶
- Personen und Einrichtungen, die dem Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit Krypto-Dienstleistungen unterliegen
- Anhang 15c ⁴⁷⁷
- Häfen, Schleusen und Flughäfen, die Transaktionsverboten unterliegen ⁴⁷⁸
- Anhang 16 ⁴⁷⁹
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ⁴⁸⁰
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Anhang 18 ⁴⁸¹
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig vom verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Franken
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 Franken
- 17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1500 Franken
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Sport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ⁴⁸²
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ⁴⁸⁴
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Anhang 21 ⁴⁸⁵
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- Anhang 22 ⁴⁸⁶
- Anhang 23 ⁴⁸⁷
- Güter für die Stärkung der Industrie ⁴⁸⁸
- Anhang 23a ⁴⁸⁹
- Güter zur Stärkung der Industrie nach Artikel 11 a Absatz 1 bis
- Anhang 24 ⁴⁹⁰
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ⁴⁹¹
- Russische Medien ⁴⁹²
- Anhang 26 ⁴⁹³
- Gold
- Anhang 27 ⁴⁹⁴
- Gold enthaltende Erzeugnisse
- Anhang 27a ⁴⁹⁵
- Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- 1. Natürliche Diamanten
- 2. Synthetische Diamanten
- 3. Erzeugnisse mit Diamanten
- Anhang 28 ⁴⁹⁶
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ⁴⁹⁷
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
- Anhang 30 ⁴⁹⁸
- Materialien aus dem Bergbausektor
- Anhang 31 ⁴⁹⁹
- Güter mit hoher Priorität ⁵⁰⁰
- Anhang 32 ⁵⁰¹
- Software für die Unternehmensführung, für Industriedesign und Fertigung sowie für den Banken- und Finanzsektor
- 1. Software für Unternehmensführung
- 2. Entwurfs- und Fertigungssoftware
- 3. Software für den Banken- und Finanzsektor
- Anhang 33 ⁵⁰²
- Schiffe, die Restriktionen unterliegen ⁵⁰³
- Anhang 34 ⁵⁰⁴
- Liste der Länder, nach denen Güter zum Einbau geliefert werden dürfen
- Anhang 35 ⁵⁰⁵
- Luftfahrtunternehmen, die Restriktionen unterliegen ⁵⁰⁶
- Anhang 36 ⁵⁰⁷
- Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, in die der Russian Direct Investment Fund erhebliche Investitionen getätigt hat ⁵⁰⁸
- Anhang 37 ⁵⁰⁹
- Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Russian Direct Investment Fund erbringen ⁵¹⁰