Verordnung über die Umlage der Ausbildungsvergütungen zum Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflege (AltPflV)
Verordnung über die Umlage der Ausbildungsvergütungen zum Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflege (AltPflV)
- Verordnung über die Umlage der Ausbildungsvergütungen zum Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflege (AltPflV)
- § 16 Abs. 1
- § 21 Abs. 6 des Gesetzes über die Ausbildung in der Altenpflege
- § 1 Ausbildungsvergütung
- § 16 des Gesetzes über die Ausbildung in der Altenpflege
- § 2 Abrechnungszeitraum
- § 3 Pflichten der Einrichtungsträger
- § 4 Pflichten der Ausbildungsträger
- § 5 Umlage
- § 1
- § 6 Bedarfsermittlung
- § 7 Höhe der Ausbildungsvergütung
- § 16 des Gesetzes über die Ausbildung in der Altenpflege
- § 8 Weiterentwicklung der Altenpflegeausbildung
- § 9 Übergangsregelung
- § 3
- § 10 Inkrafttreten