Verordnung über die Festlegung des Musters eines amtlichen Vordruckes für Erklärungen zur Erhebung einer Wasserentnahmegebühr
Verordnung über die Festlegung des Musters eines amtlichen Vordruckes für Erklärungen zur Erhebung einer Wasserentnahmegebühr
- Verordnung über die Festlegung des Musters eines amtlichen Vordruckes für Erklärungen zur Erhebung einer Wasserentnahmegebühr
- § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr
- § 151 Abs. 3 Satz 1 des Bremischen Wassergesetzes
- § 1
- § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr
- § 2
- Erklärung zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr
- § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr - BremWEGG -
- 1.
- 1.1 Rechtsgrundlage für die Wasserentnahme
- 1.2 Art und Menge der Wasserentnahme im Kalenderjahr
- 1.3 Nachweis der entnommenen Wassermenge
- 2. Berechnung der Wasserentnahmegebühr
- 2.1
- für die Entnahme aus dem
- 2.1.1.
- Ermäßigung der Gebühr für die Entnahme von Grundwasser gemäß
- § 7 BremWEGG
- 2.2.
- für die Entnahme aus dem
- 2.3. Verrechnung der
- § 8 Abs. 2 BremWEGG
- Ein Erstattungsbetrag ist zu überweisen auf
- 3.
- 4.