Verordnung über die Einbindung des Kantons Freiburg in die Überwachungszone für d... (914.11.141)
Verordnung über die Einbindung des Kantons Freiburg in die Überwachungszone für die Blauzungenkrankheit und die vorbeugenden Massnahmen
- Verordnung über die Einbindung des Kantons Freiburg in die Überwachungszone für die Blauzungenkrankheit und die vorbeugenden Massnahmen
- Art. 1 Überwachungszone
- Art. 2 Tierverkehr
- Art. 3 Verkehr von Samen, Eizellen und Embryonen
- Art. 4 Bewilligungs- und Ausnahmegesuche
- Art. 5 Verstösse
- Art. 6 Inkrafttreten
- Art. 7 Veröffentlichung