Versicherungsfreiheit von Beamten, die für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft oder als Fachkraft für Zwecke der Entwicklungshilfe beurlaubt worden sind
DE - Landesrecht Bayern
Versicherungsfreiheit von Beamten, die für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft oder als Fachkraft für Zwecke der Entwicklungshilfe beurlaubt worden sind