Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern
Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern
- Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern
- 1. Begriff
- 2. Status und Versicherung der Studierenden während des praktischen Studiensemesters
- 2.1
- 2.2 Versicherung in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- 2.3 Versicherung gegen Arbeitsunfall
- 2.4 Haftpflichtversicherung
- 3. Praktikumsstellen, Praktikumsverträge
- 3.1
- 3.2
- 3.3
- 4. Zuständige Stellen für Fragen des praktischen Studiensemesters, Beauftragte für das praktische Studiensemester
- 4.1
- 4.2
- 4.3
- 5. Koordinierungsstelle für die praktischen Studiensemester an den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (KoBy)
- 5.1
- 5.2
- 6. Inkrafttreten
- Anlagen