Verwaltungsvorschrift für das Betreten von Anlagen des Konzerns Deutsche Bahn AG (DB Konzern) bei der Ausführung von Vermessungsarbeiten im Land Brandenburg (VV Bahn)
DE - Landesrecht Brandenburg
Verwaltungsvorschrift für das Betreten von Anlagen des Konzerns Deutsche Bahn AG (DB Konzern) bei der Ausführung von Vermessungsarbeiten im Land Brandenburg (VV Bahn)
Verwaltungsvorschrift für das Betreten von Anlagen des Konzerns Deutsche Bahn AG (DB Konzern) bei der Ausführung von Vermessungsarbeiten im Land Brandenburg (VV Bahn)