Monitoring Gesetzessammlung

Gesetz zu dem Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 22. Juni 1995

DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 22. Juni 1995

Gesetz zu dem Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 22. Juni 1995

Gesetz zu dem Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 22. Juni 1995
vom 26. Oktober 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 20], S.258)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Berlin am 22. Juni 1995 unterzeichneten Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
Potsdam, den 26. Oktober 1995
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
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