Monitoring Gesetzessammlung

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen

DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 3. Mai 2000 (GVBl.I/00, [Nr. 4], S.62)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Bonn am 24. Juni 1999 unterzeichneten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 3. Mai 2000
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag
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