Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
vom 30. Juni 1994 (GVBl.I/94, [Nr. 18], S.244)
§ 1
Dem in Bonn am 1. März 1994 unterzeichneten Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag