Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
vom 5. Juni 2019 ( GVBl.I/19, [Nr. 25] , S., Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/20, [Nr. 15] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Berlin am 21. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm
§ 2
Die Rechtsverordnungen nach Artikel 12 und Artikel 18 des Staatsvertrages erlässt das für Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung.
Einzelnorm
§ 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 5. Juni 2019
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Staatsvertrag
Anlagen
1
Staatsvertrag über die Hochschulzulassung 434.3 KB