Regierungsratsbeschluss über die Tarife des Kantonsspitals für Patientinnen und Pati... (714.123)
Regierungsratsbeschluss über die Tarife des Kantonsspitals für Patientinnen und Pati... (714.123)
Regierungsratsbeschluss über die Tarife des Kantonsspitals für Patientinnen und Patienten der Privatabteilung
714.123 Regierungsratsbeschluss über die Tarife des Kantonsspitals für Patientinnen und Patienten der Privatabteilung vom 13. Oktober 1997 1 Der Regierungsrat, gestützt auf § 86 der Spitalverordnung vom 27. März 1981 2 , in Ausführung des Anhanges B der Spitaltaxverordnung vom 18. Dezember 1967 3 , beschliesst:
1 . Für die stationären Patientinnen und Patienten der Privatabteilung (I. und II. Klasse) des Kantonsspitals stellen die Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen im Rahmen der Bestimmungen ihrer Anstellungsverträge Rechnung.
2 . Für Arzneimittel, Implantate wie Herzschrittmacher, Prothesen, Oesteosynthesematerial, Verband- /Verbrauchsmaterialien usw., wird zum Einkaufspreis ein Zuschlag von 30 Prozent in Rechnung gestellt.
3 . Im übrigen findet der Spitalleistungskatalog zum jeweils gültigen Taxpunktwert Anwendung. Für Operationsunkosten wird ein Zuschlag von 50 Prozent der Kosten des Eingriffes verrechnet.
4 .
1 Gesetzessammlung aufzunehmen.
2 Patienten der Privatabteilung 4 wird aufgehoben.