REGLEMENT über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung (20.2216)
REGLEMENT über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung (20.2216)
REGLEMENT über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung
REGLEMENT über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversiche - rung (vom 25. Juli 1983 1 ; Stand am 14. März 2009) Der Regierungsrat des Kantons Uri, beschliesst:
Artikel 1 Änderung bisherigen Rechts
1 Nachstehende Erlasse werden wie folgt geändert: ...
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Artikel 2 Aufhebung bisherigen Rechts
Nachstehende Erlasse werden aufgehoben:
1. Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Schiedsge - richt zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen SUVAL und Ärzten und Apothekern.
2. Regierungsratsbeschluss vom 3. August 1917 betreffend Entgegen - nahme von Unfallmeldungen zuhanden der SUVAL.
3. Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Feststellung von Tatbestand, Ursachen und Folgen eines Unfalles.
Artikel 3 Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.
2 Wird die Verordnung über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung 3 nicht rechtskräftig, fällt es dahin. Im Namen des Regierungsrates Der Landammann: Hansheiri Dahinden
1 AB vom 28. September 1993
2 Die Änderungen wurden in die entsprechenden Erlasse eingefügt.
3 RB 20.2215 1
Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber
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