Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung betreffend die Bewilligungspflicht für eine vorzeitige Veräusserung von G... (214.630)

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Verordnung betreffend die Bewilligungspflicht für eine vorzeitige Veräusserung von G... (214.630)

Verordnung betreffend die Bewilligungspflicht für eine vorzeitige Veräusserung von Grundstücken

Verordnung betreffend die Bewilligungspflicht für eine vorzeitige Veräusserung von Grundstücken Vom 26. September 1989 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. 4 und 6 des Bundesbeschlusses über eine Sperrfrist für die Veräusserung nicht- landwirtschaftlicher Grundstücke vom 6. Oktober 1989
1) , erlässt fol- gende Verordnung:

§1. Bewilligungen für eine vorzeitige Veräusserung von Grundstük-

ken vor Ablauf der Sperrfrist erteilt das kantonale Grundbuchamt.

§2. Einzige kantonale Beschwerdeinstanz ist das Justizdepartement.

2 Beschwerden sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet einzu- reichen. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird mit Inkrafttreten des Bundesbeschlusses sofort wirksam.
2)
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