Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau (155.900)
Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau (155.900)
Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau
Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau Vom 27. Oktober 2013 (Stand 1. November 2013) Das Justizgericht beschliesst:
§ 1 Amtssitz
1 Das Justizgericht hat seinen Sitz in Aarau.
§ 2 Organisation
1 Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Justizgerichts bilden das Plenum. Die - ses entscheidet über organisatorische Angelegenheiten.
2 Das Vizepräsidium wird aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder durch das Ple - num bestimmt.
3 Bei Ausstand und im Fall der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds bezeich - net das Präsidium das Ersatzmitglied, das beigezogen wird.
§ 3 Präsidialzuständigkeit
1 Eingaben, für deren Behandlung das Justizgericht offensichtlich nicht zuständig ist, können vom Präsidium des Justizgerichts beantwortet werden.
2 Dem Präsidium des Justizgerichts steht es frei, Kanzleipersonen und Gerichts - schreiberinnen beziehungsweise Gerichtsschreiber beizuziehen oder eine eigene Per - sonal- oder Kanzlei-Infrastruktur zu nutzen. Für die Entschädigung des Personals gilt das kantonale Personalrecht.
§ 4 Kanzleiaufgaben
1 Der Parlamentsdienst des Kantons Aargau (Zustelladresse: Justizgericht, Bahnhof - strasse 2, 5001 Aarau) nimmt Eingaben an das Justizgericht entgegen und leitet sie an das Präsidium des Justizgerichts weiter.
2 Die Akten werden beim Parlamentsdienst des Kantons Aargau archiviert. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
§ 5 Inkrafttreten
1 Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Aarau, 27. Oktober 2013