Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung betreffend die Erhebung einer Spruchgebühr bei Entscheidungen über Notari... (292.600)

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Verordnung betreffend die Erhebung einer Spruchgebühr bei Entscheidungen über Notari... (292.600)

Verordnung betreffend die Erhebung einer Spruchgebühr bei Entscheidungen über Notariatskostenrechnungen

Verordnung betreffend die Erhebung einer Spruchgebühr bei Entscheidungen über Notariatskostenrechnungen Vom 6. Juli 1964 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, aufgrund des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren vom 31. März 1921
1) , beschliesst: Die Justizkommission kann für ihre Entscheidungen über Modera- tion und Tarifierung von Notariatskostenrechnungen eine Gebühr bis Fr. 300.– erheben. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt sofort in Wirksamkeit.
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