Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (818.101)
Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (818.101)
Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen * vom 1. April 2003 (Stand 24. Mai 2016) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 34 des Gesundheitsgesetzes vom 26. April 1998 und Art. 7 der Verordnung zum Gesundheitsgesetz vom 27. März 2000, * beschliesst:
Art. 1 * Zuständige Stellen
1 Der Vollzug des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen obliegt unter der Aufsicht des Gesundheits- und Sozialdepartements dem Kantonsarzt.
Art. 2 Aufgaben des Kantonsarztes
1 Der Kantonsarzt ist insbesondere zuständig für: a) die Anordnung der Überwachung und Absonderung von Personen mit einer übertragbaren Krankheit; b) den Antrag für die Anordnung einer Zwangsuntersuchung und die Verpflichtung zu Probeentnahmen von Personen, die eine übertrag - bare Krankheit weiterverbreiten können; c) den Antrag auf ärztliche Untersuchungen bei drohenden oder bereits ausgebrochenen Epidemien; d) den Antrag auf Verbotsanordnung von bestimmten Tätigkeiten oder Berufen gegenüber Personen, die eine übertragbare Krankheit wei - terverbreiten können; e) den Antrag für Massnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zur Ver - hütung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten; f) den Antrag für notwendige epidemiologischen Abklärungen.
Art. 3 Desinfektion und Entwesung
1 Das Gesundheits- und Sozialdepartement ist, allenfalls in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarzt, dem Kantonstierarzt und dem Kantonschemiker, für die Desinfektion und die Entwesung zuständig.
Art. 4 Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
01.04.2003 01.04.2003 Erlass Erstfassung -
16.09.2014 16.09.2014 Ingress geändert -
24.05.2016 24.05.2016 Erlasstitel geändert -
24.05.2016 24.05.2016 Art. 1 geändert -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 01.04.2003 01.04.2003 Erstfassung - Erlasstitel 24.05.2016 24.05.2016 geändert - Ingress 16.09.2014 16.09.2014 geändert -