Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Graubünden und Freibur... (635.2.66)
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Graubünden und Freibur... (635.2.66)
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Graubünden und Freiburg betreffend die Befreiung von der Erbschaftssteuer
1 Gegenrechtsvereinbarung vom 30. Dezember 1955 und 3. Februar 1956 zwischen den Regierungen der Kantone Graubünden und Freiburg betreffend die Befreiung von der Erbschaftssteuer Die Gegenrechtsvereinbar ungen, die zwischen de m Kanton Freiburg und anderen Kantonen betreffend die Erbschafts- und Schenkungssteuern abgeschlossen wurden, sind nich t in der BDLF veröffentlicht.