Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentar... (151.41)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentar... (151.41)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz
1 151.41 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz vom 05.09.2022 (Stand 05.09.2022) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV) 1 ) , beschliesst:
Art. 1
Beitritt
1 Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 22-079 veröffentlichten Ver einbarung vom 14. Juni 2022 über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz bei.
Art. 2
Aufhebung
1 Der Grossratsbeschluss vom 6. September 2021 betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz vom 5. März 2021 2 ) wird aufgehoben.
Art. 3
Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch den Grossen Rat in Kraft. Bern, 5. September 2022 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Schlup Der Generalsekretär: Trees
1) BSG 101.1
2) BSG 151.41 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
22-080
151.41 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
05.09.2022 05.09.2022 Erlass Erstfassung 22-080
3 151.41 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 05.09.2022 05.09.2022 Erstfassung 22-080