Direktionsverordnung über die Entschädigung der Transporte von Kindern und Jugendl... (432.281.3)
Direktionsverordnung über die Entschädigung der Transporte von Kindern und Jugendl... (432.281.3)
Direktionsverordnung über die Entschädigung der Transporte von Kindern und Jugendlichen im Bereich Sonderpädagogik
1 432.281.3 Direktionsverordnung über die Entschädigung der Transporte von Kindern und Jugendlichen im Bereich Sonderpädagogik (ETS DV) vom 15.10.2013 (Stand 01.08.2013) Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung vom 8. Mai 2013 über die son derpädagogischen Massnahmen (Sonderpädagogikverordnung, SPMV) 1 ) , beschliesst:
Art. 1
Gegenstand
1 Diese Direktionsverordnung regelt den Kilometertarif zur Festsetzung der Bei träge an aufgrund bewilligter sonderpädagogischer Massnahmen entstehende Transportkosten.
Art. 2
Von Privaten durchgeführte Transporte
1 Die von Privatpersonen durchgeführten Transporte werden mit einem Kilome tertarif von 45 Rappen entschädigt.
2 Wird der Transport von einem privaten Transportunternehmen durchgeführt, so beträgt der Kilometertarif inklusive Mehrwertsteuer 80 Rappen.
Art. 3
Von Sonderschulen organisierte Transporte
1 Die Kilometertarife für von Sonderschulen organisierte Transporte orientieren sich an den marktüblichen Preisen vergleichbarer regionaler Angebote.
2 Der Kilometertarif inklusive Mehrwertsteuer beträgt maximal: a 2.50 Franken für Transporte mit Personenwagen bis zu vier Plätzen, b 3.00 Franken für Transporte mit Fahrzeugen mit mehr als vier Plätzen so wie für Fahrzeuge mit Spezialeinrichtungen.
Art. 4
Inkrafttreten
1 Diese Direktionsverordnung tritt rückwirkend am 1. August 2013 in Kraft.
1) BSG 432.281 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
13-90
432.281.3 2 Bern, 15. Oktober 2013 Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor: Per renoud
3 432.281.3 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 15.10.2013 01.08.2013 Erlass Erstfassung 13-90
432.281.3 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 15.10.2013 01.08.2013 Erstfassung 13-90