Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konko... (439.25)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konko... (439.25)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999
1 439.25 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 vom 07.06.2000 (Stand 01.01.2001)
Art. 1
Rechtsgrundlagen
1 Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 1 ) ; Artikel 4 der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Fe bruar 1997; Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Artikel 7 des Geset zes über die Universität vom 5. September 1996 2 ) .
Art. 2
Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination
1 Der Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über die univer sitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 3 ) wird genehmigt.
2 Die Erziehungsdirektion wird ermächtigt, dem Generalsekretariat der Schwei zerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren diesen Beschluss zu eröffnen.
3 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 14 zu kündigen, wenn sich durch die Beschlüsse der Konkordatsorgane wesentliche Veränderungen zu Lasten des Kantons Bern ergeben.
Art. 3
Veröffentlichung
1 Das Interkantonale Konkordat über universitäre Zusammenarbeit ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Bern, 7. Juni 2000 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Keller-Beutler Der Vizestaatsschreiber: Krähenbühl
1) BSG 101.1
2) BSG 436.11
3) BSG 439.25-1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
00-56
439.25 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
07.06.2000 01.01.2001 Erlass Erstfassung 00-56
3 439.25 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 07.06.2000 01.01.2001 Erstfassung 00-56