Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb ... (559.12)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb ... (559.12)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
1 559.12 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch vom 19.02.2004 (Stand 01.01.2005) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 559.12-1 veröffentlichten Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch als Gründungsmitglied bei.
Art. 2
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Konkordats zuzustim men, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Or ganisation handelt.
Art. 3
1 Der Grosse Rat wird ermächtigt, das Konkordat gemäss Artikel 44 zu kündi gen.
Art. 4
1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Er ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen. Bern, 19. Februar 2004 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Rychiger Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
04-57
559.12 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
19.02.2004 01.01.2005 Erlass Erstfassung 04-57
3 559.12 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 19.02.2004 01.01.2005 Erstfassung 04-57