Ausführungsbestimmungen zum allgemeinen Teil des Obligationenrechts und zum Teil über ... (220.1)
Ausführungsbestimmungen zum allgemeinen Teil des Obligationenrechts und zum Teil über ... (220.1)
Ausführungsbestimmungen zum allgemeinen Teil des Obligationenrechts und zum Teil über die einzelnen Vertragsverhältnisse
Ausführungsbestimmungen zum allgemeinen Teil des Obligationenrechts und zum Teil über die einzelnen Vertragsverhältnisse → H T U
210.1 U T H