Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt... (559.14)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt... (559.14)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
1 559.14 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 04.06.2008 (Stand 12.03.2014) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 559.14-1 veröffentlichten Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anläss lich von Sportveranstaltungen bei.
Art. 2
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Konkordats zuzustim men, soweit es sich um geringfügige Änderungen handelt.
Art. 3
1 Der Grosse Rat ist zuständig, das Konkordat gemäss Artikel 16 zu kündigen.
Art. 4
1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Er ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen. Bern, 4. Juni 2008 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Loosli-Amstutz Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 101.1] * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
08-130
559.14 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
04.06.2008 01.01.2010 Erlass Erstfassung 08-130
3 559.14 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 04.06.2008 01.01.2010 Erstfassung 08-130