Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zum Abbau ... (945.1)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zum Abbau ... (945.1)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse
1 945.1 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse vom 10.04.2000 (Stand 05.11.2001) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 945.1-1 veröffentlichten in terkantonalen Vereinbarung vom 23. Oktober 1998 zum Abbau technischer Handelshemmnisse bei.
Art. 2
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustim men, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens und der Or ganisation handelt.
Art. 3
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Austritt aus der interkantonalen Ver einbarung gemäss Artikel 12 zu erklären.
Art. 4
1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Bern, 10. April 2000 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Neuenschwander Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
00-71
945.1 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
10.04.2000 05.11.2001 Erlass Erstfassung 00-71
3 945.1 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 10.04.2000 05.11.2001 Erstfassung 00-71