Beschluss des Regierungsrates über die Besoldung der Lehrkräfte an internen hauswirt... (410.211)
Beschluss des Regierungsrates über die Besoldung der Lehrkräfte an internen hauswirt... (410.211)
Beschluss des Regierungsrates über die Besoldung der Lehrkräfte an internen hauswirtschaftlichen Versuchskursen für Mittelschülerinnen und Mittelschüler
1 X. X. 03 - xx
410.211 Beschluss des Regierungsrates über die Besoldung der Lehrkräfte an internen hauswirtscha ftlichen Versuchskursen für Mittelschülerinn en und Mittelschüler (vom 15. Mai 1991
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. In internen hauswirtschaftlichen Versuchskursen für Mittel- schülerinnen und Mittelschüler werd en Internatsleiter/Werkenlehrer in Klasse 21 BVO
2 , Hauswirtschaftslehrerinnen/Internatsleiterinnen in Klasse 19 BVO
2 eingeteilt. II. Das Pensum der vollbeschäftigt en Hauswirtschaftslehrerinnen/ Internatsleiterinnen beträg t 26 Lektionen pro Woche. III. Die Besoldung der übrigen Lehrkräfte der hauswirtschaftli- chen Versuchskurse erfolgt gemä ss der Verordnung über die Besol- dungen der Lehrkräfte und die Leistungen des Staates vom 1. Dezember
1949
4 bzw. der Lehrerbesoldungsv erordnung vom 5. März 1986
3 . IV. Für die weiteren Anstellungsbedingungen gelten die Verord- nung über die Besoldung en der Lehrkräfte und die Leistungen des Staates vom 1. Dezember 1949
4 bzw. die Lehrer besoldungsverordnung vom 5. März 1986
3 sinngemäss. V. Die Überleitung von der bisher igen in die neue Besoldungs- ordnung richtet sich nach den Üb ergangsbestimmungen zur Änderung der Beamtenverordnung vom 28. März 1990
5 . Die Übergangsregelun- gen für die Lehrkräfte der Volksschule vom 15. Mai 1991 werden sinn- gemäss angewendet. VI. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. VII. Veröffentlichung im Schulblatt des Kantons Zürich und in der Gesetzessammlung.
1 OS 51, 500.
2
177.11.
3
412.311.
4
413.411.
5 Vgl. OS 51, 399.