Reglement über die Abschlussprüfungen an den kantonalen Fachmittelschulen während der... (818.17)
Reglement über die Abschlussprüfungen an den kantonalen Fachmittelschulen während der... (818.17)
Reglement über die Abschlussprüfungen an den kantonalen Fachmittelschulen während der Corona-Pandemie
1 Abschlussprüfungen kant. Fachmi ttelschulen – Corona-Pandemie
818.17 Reglement über die Abschlussprüfun gen an den kantonalen Fachmittelschulen während der Corona-Pandemie (vom 12. Mai 2020)
1 ,
2 Der Bildungsrat, gestützt auf Art. 5 Abs. 2 der Vero rdnung 2 vom 13. März 2020 über Mass nahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
5 , Ziff. 2–4 der COVID-Richtlinie FMS 2020 – Angepasste Qualifikationsverfahren für die Abschlüsse von Fachmittelschu len infolge Coronavirus (COVID-19) im Jahr 2020 vom 5. Mai 2020, §§
4 und 16 Abs. 2 des Mittelschulgeset zes vom 13. Juni 1999
3 , beschliesst: A. Allgemeines
§ 1.
Dieses Reglement regelt die Ab schlussprüfungen an kantona len Fachmittelschulen für das Schulja hr 2019/2020 in Abweichung vom Prüfungsreglement für die Fachmittels chulen des Kantons Zürich vom
4. Juni 2007
4 . B. Verzicht auf die Durchführung von Abschlussprüfungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis
Grundsatz
§ 2.
Es finden keine schriftlichen oder mündlichen Abschlussprü fungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis statt.
Prüfungen
§ 3.
1 Schülerinnen und Schüler , die gestützt auf §
4 dieses Regle ments den Fachmittelsc hulausweis nicht erlangen würden, haben An spruch auf das Ablegen der schrif tlichen und mündlic hen Abschlussprü fungen.
2 Die Prüfungen richten sich nach dem Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich vom 4. Juni 2007.
3 Das Ablegen der Prüfungen gilt nicht als Wiederholung der Ab schlussprüfung.
2
818.17 Abschlussprüfungen kant. Fachmittelschulen – Corona-Pandemie C. Ermittlung der Noten und Prüfun gsentscheid für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis Noten
§ 4.
Die Noten für den Erwerb des Fachmittelschulausweises erge
- ben sich aus den Erfahrungsnoten des letzten Ausbildungsjahres, in dem das Fach erteilt wurde. b. Abgelegte Prüfung
§ 5.
Bei Ablegen der Prüfungen werden die Noten für den Fach
- mittelschulausweis gemäss §
12 des Prüfungsreglements für die Fach
- mittelschulen des Kantons Zürich vom 4. Juni 2007 ermittelt. D. Fachmaturitätsausweis
§ 6.
Es finden keine Präsentatione n der Fachmaturitätsarbeiten statt. E. Geltungsdauer
§ 7.
Dieses Reglement gilt bis zum 31. August 2020.
1 OS 75, 331 ; Begründung siehe ABl 2020-06-05 .
2 Inkrafttreten: 18. Mai 2020.
3 LS 413.21 .
4 LS 413.252.4 .
5 SR 818.101.24 . a. Grundsatz