Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung der ComCom betreffend das Fernmeldegesetz (784.101.112)

CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung der ComCom betreffend das Fernmeldegesetz (784.101.112)

Verordnung der ComCom betreffend das Fernmeldegesetz

vom 23. Oktober 2020 (Stand am 1. Januar 2021)
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom),
gestützt auf die Artikel 11 a Absatz 4 und 22 a Absatz 3 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997¹ (FMG),
verordnet:
¹ SR 784.10
Art. 1 Vorlage von Rechnungslegungs- und Finanzinformationen
Die Art und Form der Rechnungslegungs- und Finanzinformationen, die markt­beherrschende Anbieterinnen von Fernmeldediensten im Verfahren nach Artikel 11 a FMG vorlegen müssen, sind im Anhang festgelegt.
Art. 2 Erteilung von Funkkonzessionen für die Erbringung von Fernmeldediensten
¹ Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erteilt die Konzessionen für die Nutzung derjenigen Frequenzen zur Erbringung von Fernmeldediensten, für die keine Knappheit nach Artikel 22 a Absatz 2 FMG besteht oder droht.
² Für die übrigen Funkkonzessionen zur Erbringung von Fernmeldediensten ist das BAKOM für die Vorbereitung der Ausschreibungsverfahren und die Instruktion aller Gesuche nach den Weisungen der ComCom zuständig; es unterbreitet dieser Entscheidungsvorschläge.
Art. 3 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission vom 17. November 1997² betreffend das Fernmeldegesetz wird aufgehoben.
² [ AS 1997 3029 , 1999 3588 , 2000 2489 , 2005 5029 , 2007 987 , 2009 5829 , 2014 1115 , 2015 1251 ]
Art. 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Anhang

(Art. 1)

Anforderungen an die Art und Form der Rechnungslegungs- und Finanzinformationen marktbeherrschender Anbieterinnen von Fernmeldediensten (Ausgabe 2) ³

³ Der Text dieses Anhangs und seiner Änderungen wird weder in der AS noch in der SR publiziert. Er kann im Internet unter www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Rechtliche Grundlagen > Vollzugspraxis > Telekommunikation abgerufen oder beim Bundesamt für Kommunikation, Zukunftstrasse 44, Postfach, 2501 Biel, bezogen werden.
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