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MusEPrAAufgAnO HA

DE - Landesrecht Hamburg

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Anordnung über Aufgaben des Staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen Vom 1. Juni 1981

Anordnung über Aufgaben des Staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen Vom 1. Juni 1981
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 70 der Anordnung vom 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2099)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Anordnung über Aufgaben des Staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen vom 1. Juni 198101.01.2004
Eingangsformel01.07.2020
Die Zuständigkeit für die Aufgaben des staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen wird mit Wirkung vom 1. Juni 1981 von der Kulturbehörde auf die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke übertragen.
Hamburg, den 1. Juni 1981
Der Senat
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