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DE - Landesrecht Hessen

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Patent wegen Einführung des Allgemeinen Landrechts in die von den Preußischen Staaten getrennt gewesenen und mit denselben wiedervereinigten Provinzen Vom 9. September 1814

Patent wegen Einführung des Allgemeinen Landrechts in die von den Preußischen Staaten getrennt gewesenen und mit denselben wiedervereinigten Provinzen Vom 9. September 1814
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Patent wegen Einführung des Allgemeinen Landrechts in die von den Preußischen Staaten getrennt gewesenen und mit denselben wiedervereinigten Provinzen vom 9. September 181401.01.2004
§ 101.01.2004

§ 1

Vom 1sten Januar 1815 soll Unser Allgemeines Landrecht nebst den dasselbe abändernden, ergänzenden und erläuternden Bestimmungen in den, mit den Preußischen Staaten wieder vereinigten, Provinzen von neuem volle Kraft des Gesetzes haben und nach dem benannten Tage bei Vollziehung und Beurtheilung aller rechtlichen Handlungen und deren Folgen, so wie bei Entscheidung der entstehenden Rechtsstreitigkeiten zum Grunde gelegt werden.
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