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Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien

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Ausfertigungsdatum: 13.03.1909
Vollzitat:
"Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 423-1-7-6, veröffentlichten bereinigten Fassung"
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

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Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Argentinien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.
Der Reichskanzler
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