Monitoring Gesetzessammlung

Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2012, Fassung 2020

DE - Landesrecht Bayern

Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2012, Fassung 2020

Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2012, Fassung 2020

Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern
Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordbayern
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 03/2021

1.  Allgemeines

¹Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 03/2021 mitgeteilt, dass die mit ARS Nr. 29/2012 bekanntgegebenen Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2012 überarbeitet wurden. ²Eine Überarbeitung wurde notwendig, um das Emissionsmodell bezüglich der Motoremissionen auf den aktuellen Stand des Handbuches für Emissionsfaktoren des Straßenverkehres (Version 4.1 – HBEFA 4.1) zu bringen. ³Auch die nicht motorbedingten Partikelemissionen werden nunmehr dem HBEFA 4.1 entnommen. ⁴Die Papierversion wurde dabei lediglich in geringem Maße redaktionell überarbeitet.

2.  Anwendung

¹Auf die Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2012 in der Fassung 2020 sowie das aktualisierte Berechnungsprogramm RLuS 2.1 (Ausgabe 2012, Fassung 2020) der Firma Lohmeyer GmbH wird hingewiesen. ²Das BMVI bittet um die Anwendung im Bereich der Bundesfernstraßen. ³Die Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2012, Fassung 2020 und das zugehörige PC-Berechnungsverfahren werden hiermit eingeführt und sind ab sofort bei allen Immissionsabschätzungen an Bundesstraßen, Staatsstraßen und an den Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.

3.  Außerkrafttreten

¹Das ARS Nr. 12/2012 vom 19. Dezember 2012 „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen – RLuS 2012“ ist nicht mehr anzuwenden. ²Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 27. Februar 2013 (AllMBl. 2013 S. 134) wird aufgehoben.

4.  Bezugsmöglichkeit

¹Die Papierversion der RLuS 2012, Fassung 2020 ist unter der FGSV-Nr. 210 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 15-17, 50999 Köln erhältlich. ²Das PC-Berechnungsprogramm kann per Download inklusive Benutzerhandbuch bezogen werden bei der Firma Lohmeyer GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor

Anlagen 

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