BBl 2026 2299
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Wahlen in die Militär- und Militärappellationsgerichte
Wahlen in die Militär- und Militärappellationsgerichte
Für die Amtsperiode 2028/2031 sind die Richterinnen und Richter bzw. die Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter der Militär- und Militärappellationsgerichte durch den Bundesrat neu zu wählen. Wählbar sind männliche und weibliche Angehörige der Armee und des Grenzwachtkorps. Die Richtertätigkeit an einem Appellationsgericht bedingt in der Regel ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium.
Richterinnen und Richter leisten diesen Dienst unabhängig und zusätzlich zu den ordentlichen militärischen Dienstleistungspflichten.
Kandidaturen sind unter Beilage eines zivilen und militärischen Lebenslaufes bzw. Werdeganges bis spätestens am 31. Januar 2027 per E-Mail an das Oberauditorat (
staboa@oa.admin.ch
) einzureichen.
| 1. September 2026 | Der Oberauditor der Armee |
Bundesrecht
Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
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