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Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise im Lotteriebereich (101.7)

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Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise im Lotteriebereich (101.7)

Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise im Lotteriebereich

1 101.7 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise im Lotteriebereich (CKLV) vom 22.04.2020 (Stand 10.06.2020) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 91 Absatz 1 der Kantonsverfassung (KV) 1 ) , auf Antrag der Sicherheitsdirektion, beschliesst:

Art. 1

Gegenstand
1 Diese Verordnung schafft die Rechtsgrundlagen für besondere Unterstüt zungsleistungen an gemeinnützige Institutionen und Vorhaben in den Berei chen gemäss Artikel 46 und 46a des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (LotG) 2 ) , um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise (COVID-19) abzufedern.
2 Sie legt in folgenden Bereichen besondere Bestimmungen fest, um negative Auswirkungen wegen der Corona-Krise abzufedern: a Fristen, b Kleinlotterien.
3 Der Vollzug der eidgenössischen Verordnung vom 20. März 2020 über die Ab federung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor (Covid-Verordnung Kultur) 3 ) richtet sich nach der Verordnung über die Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswir kungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor (CKKV) 4 ) .

Art. 2

Verhältnis zu den Massnahmen des Bundes
1 Die Unterstützungsleistungen sind auf die vom Bund beschlossenen oder in Aussicht gestellten Massnahmen abzustimmen.
2 ... *
1) BSG 101.1
2) BSG 935.52
3) SR 442.15
4) BSG 101.5 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
20-033
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