Verordnung zum Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürger... (111.21)
Verordnung zum Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürger... (111.21)
Verordnung zum Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts
Verordnung zum Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (Bürgerrechtsverordnung, BRV) vom 27. Januar 2006 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 32 des Bürgerrechtsgesetzes vom 17. Mai 1992 1 ) , beschliesst: 1. Geltungsbereich und Zuständigkeiten
Art. 1
Geltungsbereich 1 Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten, das Verfahren und die Ge bühren betreffend den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemein debürgerrechts. *
Art. 1a
* Aufgabenteilung 1 Der Kanton und die Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben unabhängig von einander.
Art. 2
Aufgaben der Gemeinden a. Gemeinderat 1 Der Gemeinderat vollzieht die Bürgerrechtsgesetzgebung im kommuna len Zuständigkeitsbereich soweit durch kantonales Recht keine andere Behörde oder Amtsstelle bezeichnet ist. Er: a. sichert Personen mit Schweizerbürgerrecht das Gemeindebürger recht zu; b. stellt der Gemeindeversammlung Antrag auf Zusicherung oder Ab lehnung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Personen; GDB 112.2 OGS 2006, 6