Monitoring Gesetzessammlung

...en-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

DE - Landesrecht NRW

...en-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Vom 13. Juli 2007 (Fn 1)
Nachdem die erforderliche Zustimmung der verfassungsmäßigen Organe des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt wurde, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 13 Abs. 1 am 10. Mai 2007 in Kraft getreten.
Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Fussnoten

Fn1

GV. NRW. S. 314

Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht