Monitoring Gesetzessammlung

...rttemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

DE - Landesrecht NRW

...rttemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Vom 13. Juli 2007 (Fn 1)
Nachdem die erforderliche Zustimmung der verfassungsmäßigen Organe des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt wurde, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 13 Abs. 1 am 10. Mai 2007 in Kraft getreten.
Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Fussnoten

Fn1

GV. NRW. S. 313

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