BBl 2025 3181
BBl 2025 3181
Beschluss über die Zuordnung der Cochlea-Implantate zur hochspezialisierten Medizin (HSM)
Beschluss über die Zuordnung der Cochlea-Implantate zur hochspezialisierten Medizin (HSM)
vom 23. Oktober 2025
Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSM-Fachorgans an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2025 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10 ) sowie Artikel 3 Absätze 3-5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen:
Zuordnung zur HSM
Die Cochlea-Implantate werden der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. ¹
Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide im ausgeschiedenen Bereich.
Mitteilung und Publikation
Der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die Zuordnung der Cochlea-Implantate zur hochspezialisierten Medizin vom 23. Oktober 2025 und der Schlussbericht zur Zuordnung der Cochlea-Implantate zur hochspezialisierten Medizin vom 23. Oktober 2025 können auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eingesehen werden (
www.gdk-cds.ch
).
Dieser Beschluss wird im Bundesblatt publiziert.
| 4. November 2025 | Für das HSM-Beschlussorgan Die Präsidentin: Natalie Rickli |
¹
Die Zuordnung der medizinischen Leistungen zum HSM-Bereich erfolgt anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP). Das Klassifizierungssystem wird
jährlich
angepasst und demzufolge muss auch die Abbildung der HSM-Leistungen
jedes Jahr
aktualisiert werden. Die Abbildung der medizinischen Leistungen anhand des Schweizerischen Operationskatalogs (CHOP) ist auf der Webseite der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (
www.gdk-cds.ch
) publiziert.
Die Zuordnungsdefinition des HSM-Bereichs ist im Schlussbericht vom 23. Oktober 2025 abgebildet.
Bundesrecht
Beschluss über die Zuordnung der Cochlea-Implantate zur hochspezialisierten Medizin (HSM)
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