BBl 2025 3436
BBl 2025 3436
Bekanntmachung der Wettbewerbskommission betreffend Eröffnung der Untersuchung «Construction Jura»
Bekanntmachung der Wettbewerbskommission betreffend Eröffnung der Untersuchung «Construction Jura»
(Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251 ])
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 3. November 2025 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die André Chaignat et Fils SA und deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften, die Bieri et Grisoni S.A. und deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften, die Comte Construction SA, Germain Comte S.A. und deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften, die Marti Arc Jura SA, Marti Holding AG und deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften, die Fernand Perrin S.A., Perrin Holding Sàrl und deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften sowie die PMB Construction SA, PMB Holding SA sowie deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften (nachfolgend: Untersuchungsadressatinnen) eröffnet.
Dem Sekretariat liegen Anhaltspunkte vor, dass die Untersuchungsadressatinnen ab spätestens 2016 bis mindestens 2023 regelmässig ihre Offerten für Ausschreibungen im Kanton Jura koordiniert haben. Insbesondere haben die Untersuchungsadressatinnen mutmasslich mündlich und/oder per E-Mail Angebote und Preisangaben ausgetauscht und sich so über die designierte Zuschlagsempfängerin und die Preise für Bauprojekte geeinigt. Solche Verhaltensweisen stellen möglicherweise unzulässige Preis- und Geschäftspartnerabreden nach Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 3 Buchstaben a und c KG dar.
Es steht Dritten offen, sich innerhalb von 30 Tagen - Beginn des Fristenlaufes mit vorliegender Publikation - durch eine Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a-c KG können sich folgende Dritte anmelden:
a.
Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;
b.
Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;
c.
Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.
Entsprechende Meldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern, Tel.: 058 462 20 40.
| 2. Dezember 2025 | Sekretariat der Wettbewerbskommission |
Bundesrecht
Bekanntmachung der Wettbewerbskommission betreffend Eröffnung der Untersuchung «Construction Jura»
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