Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3433

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3433

Vernehmlassungsverfahren

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen
Um Verunreinigungen des Trinkwassers zu verhindern, müssen die Gebiete, in denen Grundwasser durch versickerndes Regenwasser neu gebildet wird, besser geschützt werden. Dazu müssen die Kantone diese Gebiete, die Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen, bezeichnen. Die heutige Regelung, wonach die Kantone für verunreinigte oder gefährdete Grundwasserfassungen Zuströmbereiche bezeichnen müssen, wird von der Gewässerschutzverordnung auf Stufe Gewässerschutzgesetz gehoben. Zudem werden die Kantone neu verpflichtet, für alle Grundwasserfassungen von regionaler Bedeutung Zuströmbereiche zu bezeichnen.
Die Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) muss verbessert werden, um dem technischen Standard zu entsprechen und die Grenzwerte im Gewässer einzuhalten. Dafür werden neue Anforderungen an die Reinigungsleistung der ARA hinsichtlich der Elimination von Stickstoffverbindungen und organischen Spurenstoffen auf Verordnungsstufe festgelegt. Damit die zusätzlichen Massnahmen zur Elimination der organischen Spurenstoffe über die bestehende Abwasserabgabe des Bundes mitfinanziert werden können, muss auf Gesetzesstufe der maximale Abgabesatz erhöht und die Abgabeerhebung bis 2050 verlängert werden.
Die Bedingungen für eine Befreiung von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation wird für Landwirtschaftsbetriebe mit Nutztierhaltung vereinheitlicht.
Datum der Eröffnung: 26. November 2025
Vernehmlassungsfrist: 12. März 2026
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/112/cons_1
2. Dezember 2025 Bundeskanzlei
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen
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