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Version: 02.06.1996
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Vollzug der Urlaubsverordnung; Urlaub der Behördenleiter

Die Leiter der dem Staatsministerium des Innern unterstellten staatlichen Behörden und Dienststellen sind nach § 21 Abs. 2 Satz 2
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25. Oktober 1954 (MABl S. 932, BayBSVI II S. 266) über den „Vollzug der Urlaubsverordnung vom 25. Oktober 1954; hier: Urlaub der Behördenleiter “ wird aufgehoben. Damit entfällt die bisher vorgeschriebene Anzeige an die vorgesetzte Behörde.
I. A.
Dr. Waltner
Ministerialdirektor
EAPl 031
GAPl 0341
AllMBl 1996 S. 283
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Vollzug der Urlaubsverordnung; Urlaub der Behördenleiter

Die Leiter der dem Staatsministerium des Innern unterstellten staatlichen Behörden und Dienststellen sind nach § 21 Abs. 2 Satz 2
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25. Oktober 1954 (MABl S. 932, BayBSVI II S. 266) über den „Vollzug der Urlaubsverordnung vom 25. Oktober 1954; hier: Urlaub der Behördenleiter “ wird aufgehoben. Damit entfällt die bisher vorgeschriebene Anzeige an die vorgesetzte Behörde.
I. A.
Dr. Waltner
Ministerialdirektor
EAPl 031
GAPl 0341
AllMBl 1996 S. 283

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